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Der Firma die richtige Form geben

Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Repräsentanz

Unternehmen, die nach Deutschland expandieren möchten, können rechtlich mehrere Organisationsformen wählen: Sie können eine inländische Tochtergesellschaft, eine Zweigniederlassung, eine Betriebsstätte gründen oder eine Repräsentanz eröffnen.

Tochtergesellschaft

Die Tochtergesellschaft ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, an dem die Muttergesellschaft die Mehrheit der Anteile hält. Rechtsformen sind zum Beispiel die offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Aktiengesellschaft (AG).

Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung (selbstständige Niederlassung) ist zwar vom Gesamtunternehmen räumlich und organisatorisch getrennt, aber nicht rechtlich verselbstständigt. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und unterliegt deshalb grundsätzlich dem ausländischen Hauptniederlassungsrecht.

Betriebsstätte

Betriebsstätten (unselbstständige Niederlassungen) sind weitere Geschäftslokale (Niederlassungen oder Filialen). Sie sind von der Zentrale im Heimatland abhängig und dürfen keine eigene Firma führen.

Repräsentanz

Wer erst einmal nur den Markt sondieren will, kann eine Repräsentanz eröffnen. Das deutsche Gewerbe- und Handelsrecht kennt den Begriff der „Repräsentanz“ aber nicht. Repräsentanzen können Büros sein, die von externen selbstständigen Gewerbetreibenden geleitet werden.

Quellen und Links mit weiterführenden Informationen