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EUDR: von der Pflicht­erfüllung zur Wett­bewerbs­chance

Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) und es dürfen nur noch Waren und Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht oder von diesem exportiert werden, wenn sie nachweislich nicht zur Entwaldung beigetragen haben.

Wer künftig Holz, Kaffee, Kakao, Palmöl, Soja, Rind oder Kautschuk in die EU einführt, handelt, vermarktet oder exportiert, muss lückenlos nachweisen können, dass die Erzeugung dieser Rohstoffe nicht zur Abholzung von Wald geführt hat – zumindest nicht nach dem 31. Dezember 2020. Die Verordnung gilt dabei auch für zahlreiche Folgeprodukte wie Leder, Schokolade, Möbel, Bücher, Zeitungen oder Zeitschriften. Die Gültigkeit dieser Verordnung wurde bereits um ein Jahr auf Ende 2025 verschoben. Haben Sie sie auf dem Radar?

Die gute Nachricht

Wer frühzeitig handelt, gewinnt nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Transparenz, Verbrauchervertrauen und Resilienz in der Lieferkette. Denn klar ist: Die EUDR ist kein Papiertiger – sondern ein echter Gamechanger. Die Realität ist allerdings oft komplex und allein diese drei Beispielfragen für ein Unternehmen machen das sehr deutlich:

Kann ich sicher sein, dass kein relevanter Rohstoff wie Soja oder Palmöl entlang der Lieferkette verwendet wurde?
Ist der Herkunftsort meines Rohproduktes bekannt – und validierbar?
Sind meine Lieferanten überhaupt EUDR-ready?

Viele Unternehmen wissen aktuell: eher nein. Und die Zeit läuft. Denn für große Unternehmen greift die Verordnung ab dem 30. Dezember 2025 (für kleine und Kleinstunternehmen ab dem 30. Juni 2026). Wer dann keine belastbare Nachweiskette vorlegen kann, darf seine Produkte schlicht nicht mehr in der EU vertreiben oder riskiert erhebliche Strafzahlungen von bis zu vier Prozent des in der EU erwirtschafteten Jahresumsatzes.

Für Unternehmen und Führungskräfte gilt es daher, folgende Fragen zu klären:

  • Welche Produkte oder Rohstoffe sind betroffen?
  • Lässt sich der Ursprung der Rohstoffe eindeutig nachweisen?
  • Wurden sie im Einklang mit lokalen Gesetzen erzeugt?
  • Hat die Erzeugung zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen?
  • Welche Maßnahmen sind zur EUDR-Umsetzung erforderlich?

 

Daten und Geolokalisierung sind von zentraler Bedeutung

Bevor Produkte also auf den EU-Markt gebracht oder exportiert werden, ist es notwendig, relevante Daten zu sammeln, zu organisieren und zu dokumentieren. Eine erfolgreiche Datenerhebung erfordert eine solide technische Unterstützung.

Der Import, Handel und Export der genannten Rohstoffe und ihrer Folgeprodukte auf dem EU-Binnenmarkt ist mit Beginn der Anwendungsphase der EUDR nur dann rechtskonform, wenn die folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:

Entwaldungsfreiheit: Die Erzeugnisse wurden hergestellt, ohne dass dafür nach dem 31.12.2020 natürlicher Wald in Landwirtschaftsflächen oder Baumplantagen umgewandelt wurde.

Einhaltung der Rechte des Ursprungslands: Sowohl Umweltschutz, als auch Menschenrechte, Artenschutzmaßnahmen, Antikorruptionsmaßnahmen, Arbeitsrechte, die UN-Deklaration der Rechte indigener Völker, Handelsrecht usw. wurden eingehalten.

Sorgfaltserklärung liegt vor: Für die relevanten Produkte wird eine Sorgfaltserklärung abgegeben, welche die Einhaltung der gebotenen Sorgfalt und das Vorliegen keines oder lediglich eines vernachlässigbaren Risikos bestätigt.

Herzstück der EUDR ist die sogenannte Due Diligence Statement (DDS). Ohne gültige DDS kein Marktzugang – ganz gleich, ob Import, Inverkehrbringen oder Handel innerhalb der EU. Diese Erklärung muss detaillierte Informationen enthalten, unter anderem:

  • Geokoordinaten der Produktionsflächen
  • Produktions- bzw. Erntedaten
  • Angaben zu Lieferanten und Warenströmen
  • Risikoeinschätzungen und ggf. Risikominderungsmaßnahmen


Es gibt also viel zu tun, wenn man als Unternehmen seine Lieferkette EUDR-konform aufstellen möchte. Sinnvoll ist es daher, die jetzt zur Verfügung stehende Zeit zu nutzen, um die internen Prozesse entsprechend auszurichten und auch die Lieferanten in der Lieferkette mit der EU-Regelung vertraut zu machen. Gerade hier hakt es noch in vielen Unternehmen.

Was jetzt zu tun ist: 6 Handlungs­empfeh­lungen zur EUDR

  1. EUDR-Relevanz prüfen: Gehören Ihre Produkte oder Rohstoffe zu den betroffenen Warengruppen? Wenn ja: Handlungsbedarf.
  2. Lieferkette durchleuchten: Woher kommen Ihre Rohstoffe? Gibt es Geodaten? Gibt es Risiken in der Kette?
  3. Systeme und Tools evaluieren: Wie werden Rückverfolgbarkeit und Due Diligence heute abgebildet? Gibt es schon digitale Lösungen?
  4. Lieferanten einbinden: Frühzeitig kommunizieren, Anforderungen erklären und gemeinsam Lösungen entwickeln.
  5. Schulung & Awareness: Einkauf, Compliance und Qualitätssicherung müssen wissen, was auf sie zukommt – und wie man pragmatisch damit umgeht.
  6. Jetzt starten: Je früher der Einstieg, desto geringer der Umsetzungsdruck und desto größer die Gestaltungsspielräume.
     

Fazit: Wer die EUDR ernst nimmt, gewinnt an Sicherheit, Vertrauen und Zukunftsfähigkeit

Die Zeiten, in denen ein einfacher „Code of Conduct“ ausgereicht hat, sind vorbei. Jetzt zählen belastbare Daten, echte Rückverfolgbarkeit und proaktive Steuerung. Wer seine Lieferkette kennt, ist vorbereitet – auf neue Märkte, neue Regeln und neue Erwartungen. Die EUDR ist damit ein echter Wettbewerbsfaktor, den man nicht vernachlässigen sollte.

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