Anders als eine Richtlinie wirkt eine Verordnung unmittelbar, ohne nationalen Umsetzungsspielraum, ohne Übersetzung in deutsches Recht. Ziel ist es, den Verpackungsverbrauch in der EU deutlich zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit von Produkten zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Zudem werden verbindliche Anforderungen an Rezyklate, Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und die Kennzeichnung von Verpackungen eingeführt.
Für Unternehmen ist das mehr als ein Entsorgungsthema. Denn jede Verpackung wird künftig wie ein eigenständig reguliertes Produkt behandelt: mit Designvorgaben, Mindestanteilen an Recyclingmaterial, einheitlichen Kennzeichnungspflichten und klar zugeordneten Rollen entlang der Lieferkette. Wer das früh versteht, vermeidet Produktionsprobleme und ist dem Wettbewerb mitunter voraus.
Was sich grundlegend durch die PPWR verändert
Der entscheidende Aspekt der neuen Verordnung ist, dass Pflichten sich nicht mehr pauschal nach der Unternehmensgröße richten, sondern produktbezogen nach der Rolle in der Lieferkette. Ein Unternehmen kann für seine Eigenmarke als Produzent gelten (weil sein Name auf der Verpackung steht), für importierte Ware als Importeur und für fremde Markenartikel lediglich als Händler. Und das alles gleichzeitig.
Genau hier liegt das größte Risiko: Wer seine Rolle in der Lieferkette falsch einschätzt und davon ausgeht, nicht zuständig zu sein, haftet trotzdem. Auch wer Verpackung, Abfüllung oder Versand auslagert, behält die regulatorische Verantwortung, solange er Marke, Marktzugang oder Import kontrolliert. Eine einmalige Registrierung reicht nicht, die Verordnung verlangt laufend aktuelle Daten und Nachweise und arbeitet dabei mit vier Hebeln:
1. Recyclingfähigkeit und Mindestanteile an recyceltem Kunststoff.
Ab 2030 müssen Kunststoffverpackungen je nach Kategorie zwischen 10 und 35 Prozent gebrauchtes Recyclingmaterial enthalten; für lebensmittelnahe Plastikflaschen etwa 30 Prozent. Ab 2035 müssen Verpackungen zusätzlich für großmaßstäbliches Recycling geeignet sein. Die genauen Berechnungs- und Nachweismethoden werden über spätere Detailregeln der Europäischen Kommission konkretisiert.
2. Verbote und Leerraum-Grenze.
Ab 2030 sind bestimmte Einwegkunststoffverpackungen explizit verboten, etwa Einzelportionen für Würzmittel und Zucker in der Gastronomie, kleine Hotel-Toilettenartikel oder Plastikverpackungen für unverarbeitetes Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm. Zugleich gilt für Versand-, Um- und Transportverpackungen eine Leerraum-Obergrenze von 50 Prozent und damit das Ende der „Mogelpackung".
3. Einheitliche Kennzeichnung.
Verpackungen müssen künftig EU-weit identische Material- und Entsorgungssymbole tragen, teils ergänzt durch QR-Codes für maschinenlesbare Informationen. Selbstgestaltete, firmeneigene Kennzeichnungen genügen den Anforderungen ausdrücklich nicht.
4. Stoffliche Beschränkungen (wirksam ab dem 12. August 2026).
Anders als die meisten Detailregeln greifen die stofflichen Verbote aus Artikel 5 der Verordnung sofort mit dem Geltungsbeginn. Verpackungen dürfen nur noch begrenzte Mengen der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom enthalten. Für lebensmittelkontaktrelevante Verpackungen kommt zudem ein praktisches Verbot von PFAS („Ewigkeitschemikalien") hinzu.
Es geht auch anders: Kosten sparen durch Mehrwegverpackungen
Wer im Rahmen der Verpackungsverordnung sein Versandoptionen prüft, entdeckt vielleicht die Möglichkeit von Mehrweglösungen. Das Essener Unternehmen rhinopaq entwickelt, produziert und betreibt zirkuläre Mehrweglösungen für den gewerblichen Warenversand und ersetzt damit Einwegkartons. Eine Option für Unternehmen, ihre CO2-Bilanz zu verbessern und Verpackungsabfall und -kosten zu sparen.
„Mit der PPWR kommen ab 2030 verbindliche Mehrwegquoten für Transportverpackungen und dazu zählen übrigens auch Versandverpackungen im Onlinehandel. Verpackungen aus Kartonage sind davon zwar ausgenommen, doch unsere Projekte zeigen, dass sich ein Umstieg auf Mehrweg auch unabhängig von der Regulatorik lohnt“, erklärt Marc Diefenbach, Geschäftsführer von rhinopaq. „Das spart Ressourcen und CO2 und senkt in vielen Fällen sogar die Kosten. Genau solche Anwendungsfälle identifizieren wir gemeinsam mit Unternehmen und starten Projekte in der Regel nur dann, wenn es sich ökologisch und wirtschaftlich rechnet.“
Die Fristen: ein Stichtag, viele Folgetermine
Die Verordnung ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen aber gestaffelt. Der 12. August 2026 ist dabei der Startpunkt, nicht das Ende:
12. August 2026:
Beginn der verbindlichen Anwendung: klare Rollenzuordnung, Registrierung bei den deutschen Stellen für Herstellerverantwortung, strukturierte Verpackungsdaten, sowie die stofflichen Beschränkungen aus Artikel 5.
Ab Februar 2027:
Mitgliedstaaten dürfen QR-Code-Kennzeichnung vorschreiben; nationale Sanktionsregeln müssen stehen.
Ab August 2028:
Einheitliche Materialkennzeichnung für alle Verpackungen wird Pflicht; auch Sammelbehälter werden entsprechend gekennzeichnet.
Ab 2030:
Mindestanteile an Recyclingmaterial, Verbote bestimmter Einwegverpackungen und die Leerraum-Grenze greifen.
Die neue Verordnung ist damit Teil eines größeren Paketes europäischer Klima- und Kreislaufwirtschaftsregeln, die von den Anforderungen an umweltgerechtes Produktdesign über den geplanten digitalen Produktpass (DPP) bis zu den neuen EU-Regeln gegen irreführende Umweltwerbung. Wer seine Verpackungsdaten also sauber aufbaut, bedient damit gleich mehrere Regelwerke.
Ein praktischer Hinweis: Bis zum Geltungsbeginn bleibt in Deutschland das deutsche Verpackungsgesetz maßgeblich. Die bestehende Registrierung im zentralen Verpackungsregister und die Beteiligung an den dualen Sammel- und Recyclingsystemen laufen also zunächst weiter. Die neue europäische Verordnung baut darauf auf, statt bei null zu beginnen.
Wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten
Die gute Nachricht: Der größte Aufwand liegt nicht in einzelnen Detailvorgaben, sondern im strukturierten Aufbau von Daten und Verantwortlichkeiten und genau das lässt sich schrittweise angehen, ohne die eigene Organisation zu überfordern.
Produktbezogene Rollen klären:
Erstellen Sie eine einfache Artikelliste mit den Spalten Marke, Herkunft und Vertriebskanal. Daraus ergibt sich für die meisten Produkte bereits, ob Sie Produzent, Importeur oder Händler sind. Das ist der Schritt, der alles andere bestimmt.
Verpackungsdaten erfassen:
Materialzusammensetzung, Gewicht, Anteil an Recyclingmaterial und Recyclingfähigkeit – pro Verpackungseinheit, nicht auf Unternehmensebene. Das Einholen dieser Daten von Lieferanten dauert erfahrungsgemäß länger als gedacht, also früh beginnen.
Lieferantenverträge anpassen:
Wer jetzt Verträge abschließt oder verlängert, sollte die neuen Anforderungen direkt aufnehmen: Lieferung von Materialdaten, Nachweise zur Recyclingfähigkeit, Einhaltung der Mindestanteile an Recyclingmaterial. Nachträglich ist das deutlich schwerer durchsetzbar.
Kennzeichnung mitdenken:
Verpackungsdesigns haben lange Vorlaufzeiten. Planen Sie Platz für QR-Codes und einheitliche Symbole von Anfang an ein, denn rückwirkende Anpassungen kurz vor dem Stichtag sind teuer und fehleranfällig.
Verantwortlichkeiten verankern:
Die neuen Pflichten betreffen Produktentwicklung, Einkauf, Vertrieb, IT und die Rechtsabteilung gleichzeitig. Eine klare interne Zuständigkeit – eine verantwortliche Person oder eine Arbeitsgruppe – verhindert, dass Aufgaben zwischen den Bereichen liegen bleiben.
Gerade für kleinere Unternehmen gilt: Es muss nicht alles auf einmal sein. Ein realistischer Einstieg ist, mit den meistverkauften Produkten zu beginnen, dort die Rolle zu klären und die Verpackungsdaten zu erfassen. Branchenverbände und Industrie- und Handelskammern bieten zunehmend kostenlose Leitfäden und Informationsveranstaltungen an.
Fazit: Ordnung schafft Spielraum
Die neue EU-Verpackungsverordnung räumt in einem Bereich auf, der jahrzehntelang von nationalen Sonderregeln geprägt war. Einheitliche Definitionen, klare Rollen und harmonisierte Kennzeichnung reduzieren langfristig Mehrfachaufwände, besonders für Unternehmen, die über Ländergrenzen hinweg verkaufen.
Kurzfristig bedeutet das mehr Arbeit: Daten sammeln, Lieferketten neu regeln, Designs anpassen, Abläufe abstimmen. Doch wer die Verordnung nur als Pflicht abhakt, übersieht ihr Potenzial. Verpackungen sind ein sichtbarer, gut steuerbarer Hebel für Materialeffizienz, Kostensenkung und Risikominimierung. Und mit steigender Nachfrage nach Recyclingmaterial sind Verpackungen ein zunehmend wichtiges Thema. Unternehmen, die sich hiermit frühzeitig auseinandersetzen und eine pragmatische, unternehmensspezifische Herangehensweise entwickeln, gewinnen Handlungsspielraum.
Die Übergangsfrist läuft zwar, aber sie reicht locker aus, wenn Sie jetzt mit dem ersten Schritt beginnen.
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