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Rückblick 2025: WO STEHT DER GREEN DEAL?

2025 war ein turbulentes Jahr für die Nachhaltigkeitsregulatorik und hat bei vielen Unternehmen für Verunsicherung gesorgt. Wir haben eine kurze Übersicht zusammengestellt, wo der Green Deal gerade steht und welche Änderungen aus dem sogenannten Omnibus-Paket nun oder künftig anstehen.

Wichtig ist, dass eine Finalisierung der Omnibus-Verordnung für Ende des Jahres geplant ist, aber auch durchaus auch ins erste Quartal 2026 fallen kann. Dazu müssen Parlament, Rat und Kommission gemeinsam eine Einigung erzielen und einen finalisierten Gesetzentwurf beschließen.

Berichtspflicht verschärft - Frist verlängert

Die Berichtspflicht oder Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) bleibt zentrales Regulierungsthema. Die Entscheidung für die Anpassung wurde im Oktober 2025 jedoch verschoben: Nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Millionen Euro Umsatz sollen künftig der CSRD-Bilanzpflicht unterliegen. 

Die ursprünglich niedrigeren Schwellenwerte, wie etwa ein Umsazt von 50 Millionen Euro, entfallen dann. Gleichzeitig ist geplant, die Fristen für die zweite und dritte „Berichtswelle“ um zwei Jahre zu verschieben. Die meisten betroffenen Unternehmen werden damit erstmals für das Geschäftsjahr 2027 berichten. Die endgültige Abstimmung ist für Mitte November 2025 angesetzt.

Für KMU bedeutet das:
Die unmittelbare Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fällt für viele mittelständische Unternehmen weg oder wird hinausgezögert. Dennoch steigen die Anforderungen, denn gerade große Unternehmen aus Industrie und Handel verlangen zunehmend relevante ESG-Informationen von ihren Zulieferern. Hier lohnt sich nach wie vor ein Blick auf den vereinfachten Bericht Voluntary Sustainability Reporting Standard for SME (VSME), der damit zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dieser bietet erstmals einen EU-weit einheitlichen, schlanken Rahmen für KMU ohne gesetzliche Berichtspflicht.

EU Liefer­ketten­richt­linie: Start weiter verschoben

Auch bei den Lieferkettenrichtlinien, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), ist die Umsetzung abermals verschoben worden. Laut Abstimmungsvorschlag würden sie nur für Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Milliarden Euro gelten. Auch hier ist die endgültige Abstimmung für Mitte November 2025 angesetzt.

Für KMU bedeutet das: Kleine und mitteständische Unternehmen sind formell weiterhin ausgenommen, aber als Glied in größeren Wertschöpfungsketten werden Nachweisanforderungen zu menschenrechtlichen und umweltbezogenen Standards relevant. Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Informationen und Prozesse zur Risikoerfassung notwendig sind und sich auf entsprechende Kundenanfragen einstellen.

Entwaldungsfreie Lieferkette bleibt

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt für große und mittlere Unternehmen nun doch pünktlich am 30.12.2025 in Kraft. Für kleine Unternehmen gibt es laut Kommissionsvorschlag eine Übergangsfrist bis Ende 2026. Auch hier steht die Parlamentsabstimmung noch aus und wird im November erwartet.

Wichtig ist aber, dass Unternehmen, die aus der EU bezogene Erzeugnisse weiterverarbeiten oder verkaufen, künftig keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben müssen. Vielmehr soll eine einzige Meldung durch den Inverkehrbringer für die gesamte Lieferkette ausreichen (sogenanntes First-Touch-Prinzip).

Die Regel gilt produktbasiert: Sämtliche Marktteilnehmer, die EUDR-relevante Ausgangsstoffe (z.B. Kaffee, Kakao, Soja, Holz, Rindfleisch) in der EU importieren oder exportieren, müssen nachweisen, dass diese nicht aus entwaldeten Gebieten stammen.

Für KMU bedeutet das: Unternehmen, die betroffene Rohstoffe oder Produkte handeln, müssen spätestens zum Startdatum ein Sorgfaltspflichtsystem sowie Rückverfolgbarkeitsnachweise bereitstellen. Wer als Zulieferer von EUDR-relevanten Gütern Teil von Lieferketten ist, sollte schnellstmöglich Prozesse zur Nachweisführung implementieren.

Fazit: Am Ball bleiben lohnt sich

Die Regulatorik bleibt in Bewegung, aber die Richtung ist klar: Auch wenn zahlreiche Pflichten zeitlich gestreckt wurden und Schwellenwerte steigen, sind auch kleine und mittelständische Unternehmen mittelbar eingebunden. Für Wettbewerbsfähigkeit und Lieferbeziehungen lohnt es sich, ESG- und Sorgfaltspflichten frühzeitig freiwillig und pragmatisch vorzubereiten – idealerweise orientiert am VSME-Standard.

Green Deal Inforeihe

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